INCOTERMS 2010
Incoterms 2010 Deutsch
Die 7. überarbeitete Fassung der Incoterms-Klauseln der Internationalen Handelskammer wurde Ende September veröffentlicht. Die überarbeitete Version berücksichtigt neue Praktiken im Handel und Transportwesen. Die Incoterms regeln die Verteilung der Transportkosten, den Risikotransfer und die Einzelheiten der Aktivitäten bei nationalen und internationalen Verkaufsgeschäften. Die Verpflichtungen von Käufern und Verkäufern werden für jede Klausel im Vergleich zum 10-Punkte-Diagramm klar beschrieben, mit illustrierten Beschreibungen, um die Auswahl des richtigen Incoterms zu erleichtern. Vor jeder Klausel findet sich ein Anwendungshinweis und die wesentlichen Inhalte werden zusammengefasst.
Die Incoterms sind kein Gesetz, sondern müssen zwischen Käufer und Verkäufer zusätzlich zum Kaufvertrag vereinbart werden. Sie treten in Kraft, wenn sie zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vollständig vereinbart sind. Die in bestimmten Verträgen zwischen den Parteien enthaltenen gesetzlichen und besonderen Bestimmungen gehen den Incoterms vor.
Die DSLV-Dolmetscher müssen die Zollabfertigung für die Ausfuhr, die Einholung der Ausfuhrgenehmigung (Lizenz) usw. unter bestimmten Bedingungen (z. B. EXW) vornehmen. Generell gilt jedoch, dass nach den Zoll- und Außenhandelsgesetzen der Verkäufer und Exporteur dafür verantwortlich ist. Die Verpflichtung des Käufers wird in dieser Hinsicht hinfällig.
Die Vereinbarung über eine Incoterms-Klausel sollte wie folgt lauten:
3-Buchstaben-Abkürzung/Bezeichnung des Ortes klar und eindeutig/Status der Incoterms (Fehlen des Datums, an dem die früheren Incoterms aufgehoben wurden) Beispiel: FCA Bonn, Werk II, Beispiel Straße 7, ICC Incoterms 2010
Ein Überblick über die Änderungen:
In den überarbeiteten Incoterms 2010 wurden die Anforderungen von 13 auf 11 reduziert.
Neue Klauseln:
Vier Bedingungen wurden aufgehoben und 2 neue Klauseln wurden geschaffen: DAP (Delivered At Place) und DAT (Delivered At Terminal) haben DAF, DES, DEQ und DDU ersetzt und können bei jeder Beförderungsart angewendet werden.
Die DAT-Klausel bedeutet die Bereitstellung (Lieferung) von Waren an den Empfänger am Bestimmungsort zur Entladung durch das Transportfahrzeug und ersetzt die frühere DEQ-Klausel, und im Gegensatz zu DEQ kann sie multimodal (für mehrere Fahrzeuge) verwendet werden.
Die DAP-Klausel bedeutet die Bereitstellung (Lieferung) von Waren an den Käufer an einem bestimmten Ort zur Entladung durch das Transportmittel. DAP hat die früheren Klauseln DAF, DES und DDU ersetzt.
In beiden Fällen übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Beförderung der Ware zum angegebenen Ort bzw. das Risiko von Schäden im Zusammenhang mit dem Terminal.
Neue Struktur der Klauseln:
Zu den Neuerungen der Incoterms 2010 gehört die Unterteilung der Klauseln in sieben multimodale Klauseln, die auf alle Verkehrsträger anwendbar sind, und vier Klauseln, die nur auf die See- und Binnenschifffahrt anwendbar sind.
Klauseln für alle Verkehrsträger:
EXW – Ex Works (geliefert im Werk)
FCA – Frei Frachtführer CPT – Frachtfrei bis
CIP – Carriage and insured paid to (Frachtfrei und versichert)
DAT – Geliefert am Terminal DAP – Geliefert am Ort DDP – Geliefert verzollt
Klauseln, die sich nur auf die See- und Binnenschifffahrt beziehen:
MOROCCO – Frei Längsseite Schiff
FOB-Frei an Bord
CFR-Cost and Freight
CIF-Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht).
Auch in Bezug auf den Risikotransfer wurden die Begriffe fob, CFR und CIF modernisiert. Bisher war der Verkäufer für alle Schäden und Verluste an der Ware verantwortlich, sofern sie die Reling des Schiffes nicht überschritten hatte. Der Risikoübergang mit den neuen Incoterms 2010 findet erst statt, wenn die Ware korrekt an Bord verladen ist.
Die Sicherheit hält Einzug in die Incoterms:
Die Verhinderung von Terroranschlägen in der internationalen Transportkette ist schon seit langem ein wichtiges Thema. Die Incoterms 2010 tragen diesen Entwicklungen Rechnung und legen fest, welche Partei im Bedarfsfall die Kosten für sicherheitsrelevante Maßnahmen zu tragen hat, indem sie bestimmten Klauseln (A2/B2 oder A10/B10 an bestimmten Stellen) Zeilen hinzufügen.
Versicherungsschutz:
Nur bei den CIP- und CIP-Klauseln ist der Verkäufer verpflichtet, die Waren zu versichern. Der Verkäufer muss im Gegenzug einen Versicherungsvertrag für Schäden und Verluste abschließen, die dem Käufer während des Transports der Waren entstehen. Bei CIF- und CIP-Klauseln sollte der Käufer wissen, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine Mindestkaskoversicherung abzuschließen. Dies liegt daran, dass für bestimmte Güter, insbesondere für Massengüter, eine Mindestdeckung möglich ist. Der Kunde muss eine umfassendere oder eigene zusätzliche Versicherung abschließen.